- Vertragsaufhebung
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Enthebung — Vertragsaufhebung; Demission; Kündigung; Austritt; Absetzung; Vertragsauflösung; Ablösung; Abberufung; Entlassung * * * Ent|he|bung 〈f. 20〉 das Entheben, Entlassung, Absetzung * * * … Universal-Lexikon
Demission — Vertragsaufhebung; Enthebung; Kündigung; Austritt; Absetzung; Vertragsauflösung; Ablösung; Abberufung; Entlassung; Abdankung; Ausscheiden; … Universal-Lexikon
Kündigung — Vertragsaufhebung; Enthebung; Demission; Austritt; Absetzung; Vertragsauflösung; Ablösung; Abberufung; Entlassung; Außerkraftsetzung; Aufhebung; … Universal-Lexikon
Austritt — Vertragsaufhebung; Enthebung; Demission; Kündigung; Absetzung; Vertragsauflösung; Ablösung; Abberufung; Entlassung * * * Aus|tritt [ au̮strɪt], der; [e]s, e: 1 … Universal-Lexikon
Vertragsauflösung — Vertragsaufhebung; Enthebung; Demission; Kündigung; Austritt; Absetzung; Ablösung; Abberufung; Entlassung * * * Ver|trags|auf|lö|sung, die: ↑ … Universal-Lexikon
Abberufung — Vertragsaufhebung; Enthebung; Demission; Kündigung; Austritt; Absetzung; Vertragsauflösung; Ablösung; Entlassung * * * Ạb|be|ru|fung 〈f. 20〉 1. das Abberufen 2 … Universal-Lexikon
Knütel — Rolf Knütel (* 23. Dezember 1939 in Hamburg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Die Schwerpunkte seiner Arbeit sind das geltende Zivilrecht und das römische Recht. Inhaltsverzeichnis 1 Lebenslauf 2 Wissenschaftliches Schaffen 3 Werke… … Deutsch Wikipedia
Rolf Knütel — (* 23. Dezember 1939 in Hamburg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Die Schwerpunkte seiner Arbeit sind das geltende Zivilrecht und das römische Recht. Inhaltsverzeichnis 1 Lebenslauf 2 Wissenschaftliches Schaffen 3 Ehrungen … Deutsch Wikipedia
Einwendung — Einwendungen und Einreden sind im deutschen Zivilrecht materiell rechtliche Verteidigungsmittel eines Schuldners. Auch wenn alle Voraussetzungen für einen Anspruch vorliegen, können Einwendungen und Einreden bewirken, dass der Anspruch nicht… … Deutsch Wikipedia
Grunderwerbssteuer — Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 3,5 % der Bemessungsgrundlage (Seit dem 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen siehe Art.… … Deutsch Wikipedia